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Wir freuen uns, Sie auf unserer neuen Website begrüßen zu können. Neben einem modernen Design haben wir auch die Inhalte angepasst. Unsere Seite wurde zudem für Ihre mobilen Endgeräte optimiert. Sollte unsere Website nicht alle Fragen zur Energieberatung beantworten, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Energieberatung, sowohl bei der Sanierung, als auch zu Ihren Neubauvorhaben. Wir begleiten Ihre Bauvorhaben in Berlin und den östlichen Bundesländern unabhängig, anbieter- und produktneutral.
Bei Wohn- und Nichtwohngebäuden muss dem neuen Mieter, Pächter oder Käufer ein Energieausweis vorgelegt werden. Mit Ausnahme von Wohngebäuden bis 4 Wohneinheiten die vor 1977 gebaut wurden und bisher nicht energetisch saniert wurden (hier nur Bedarfsausweis), gilt die Wahlfreiheit zwischen dem Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Er enthält Informationen zum erfassten Gebäude, zum Jahresenergieverbrauch des Hauses in kWh je qm Wohnfläche und zu möglichen Modernisierungsmaßnahmen. Er dient ausschließlich der Information, es gibt ggü. dem Eigentümer bzw. Vermieter keine Rechtspflicht zur Durchführung einer energetischen Verbesserung am Gebäude. Der Energieausweis ist ab Ausstellung 10 Jahre gültig, sofern in dieser Zeit keine Änderungen oder Modernisierungen am Gebäude vorgenommen werden.
Eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude (EBW) können alle Eigentümer von Gebäuden in Anspruch nehmen, deren Immobilie vor dem 31.01.2002 (Datum Bauantrag) errichtet wurde und deren Gebäudehülle zu nicht mehr als 50% verändert worden ist. Wurde bereits eine geförderte Energieberatung durchgeführt, kann eine erneute Förderung für dasselbe Wohngebäude frühestens vier Jahre nach Auszahlung einer zuvor erfolgten Förderung beantragt werden, es sei denn, es findet vorher ein Eigentümerwechsel statt.
Die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) gliedert sich in einen ersten Termin, in dem alle notwendigen Daten für den Beratungsbericht, auch als individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), erfasst werden und aktuelle Pläne des Gebäudes übergeben werden. Können für die Erfassung des Ist-Zustandes keine aktuellen Pläne vorgelegt werden, ist das notwendige Aufmaß des Gebäudes gesondert zu vergüten. Hierfür sind meistens zwei Honorarstunden ausrechend.
Nach der Erfassung des Ist-Zustandes, der Ermittlung von Varianten und der Ausfertigung des Beratungsberichtes wird ein zweiter Termin festgelegt. Nun werden die verschiedenen Möglichkeiten der energetischen Sanierung, deren Umsetzung und die sich hieraus ergebenen Kosten besprochen. Nach Abschluss der Beratung erhält der Auftraggeber ein Exemplar des Beratungsberichts oder des individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ausgehändigt.
Die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude wird direkt durch uns mit der BAFA abgerechnet, eine rechtliche Verpflichtung zur Modernisierung für den Eigentümer besteht nicht. Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Wenn Sie bereits eine Umbaumaßnahme geplant haben, dann unterstützen wir Sie bei der Auswahl der geeigneten Förderprogramme des Bundes und der Länder. Wir benötigen von Ihnen die geplanten Maßnahmen und eine erste Kostenschätzung, um Ihnen die geeigneten Fördermöglichkeiten benennen zu können.
Die Baubegleitung ist für eine Förderung zum KFW-Effizienzhaus, Einzelmaßnahmen als Darlehen oder der Bundesförderung für effiziente Gebäude (mit Ausnahme der Heizung) vorgeschrieben. Während Ihrer geförderten Modernisierungsmaßnahme begleiten wir Sie von Antragstellung bis zur Fertigstellung. Wir prüfen Ihre Maßnahme auf Einhaltung aller förderrelevanten Vorgaben, Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und durch eine stichprobenartige Besichtigung vor Ort. Abschließend stellen wir alle benötigten Unterlagen für sie zusammen, damit Sie die erhaltene Zuwendung der KFW bzw. Bafa abschließen können.
Die Heizlastberechnung wird auf Basis der DIN EN 12831 durchgeführt. Diese stellt ein Berechnungsverfahren unter Norm-Randbedingungen zur Ermittlung der Heizlast Ihres Wärmeerzeugers und des Wärmebedarfs eine jeden Raumes unter Berücksichtigung Ihrer gewünschten Rauminnentemperaturen dar. Bei der Berechnung werden die Lage des Gebäudes, die Bauweise der wärmeübertragenden Hüllfläche, sowie die einzelnen Räume betrachtet. An Hand dieser Berechnung ist die Bestimmung zur Auslegung der Heizkörper und der Heizungsanlage möglich. Hierfür werden ausreichende Planunterlagen Ihres Hauses benötigt.
Die Energiekosten werden in den nächsten Jahren durch die CO2-Bepreisung wieder stark steigen.In vielen Haushalten und Gewerberäumen lassen sich Einsparpotenziale finden, die ohne große Veränderungen umgesetzt werden können. Wir analysieren in einem persönlichen Beratungsgespräch ihr Nutzerverhalten und erläutern den effizienten Einsatz von Strom verbrauchenden Geräten und Leuchtkörpern. Wir zeigen Ihnen, wie kleine Veränderungen in Ihren Lebensgewohnheiten "Geld und Kohlendioxid" einsparen können. Veränderungen an Ihrer Heizungsanlage können den Energieverbrauch spürbar senken.Zusätzlich prüfen wir Ihren Energieversorger auf Preis und Umweltbelastung und zeigen Ihnen bei Bedarf eine Alternative auf. Auf Wunsch fertigen wir Ihnen gerne einen Beratungsbericht incl. Amortisationszeit der notwendigen Maßnahmen aus.
Im Vorfeld Ihrer Baumaßnahme beraten wir Sie gerne zu den von Ihrem Architekten/Ihrer Architektin vorgeschlagenen Maßnahmen zur Energieeinsparung. Wir analysieren die bestehenden Planungsunterlagen und zeigen Ihnen ggf. mögliche Alternativen auf.
In der heutigen Bauplanung werden noch immer die Möglichkeiten einer förderfähigen Bauausführung nicht ausreichend berücksichtigt. Auch ist die Ausführung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus unserer Sicht heute nicht mehr zeitgemäß.
Gerade in der Heizungstechnik wird vielfach auf die "günstige" Lösung zurückgegriffen, weil die Alternativen nicht ausreichend besprochen werden. Besonders Gas-Heizgeräte können in den nächsten Jahren auf Grund der CO2-Bepreisung deutlich höhere Verbrauchskosten erzeugen.
Bedenken Sie, dass eine Planung vor Baubeginn verändert werden kann, nach Baufertigstellung ist sie mit erheblich mehr Kosten verbunden.
Die aufgeführten Förderprogramme zeigen nur einen Bruchteilteil der Möglichkeiten auf. Allein in Deutschland werden über 900 verschiedene Förderprogramme angeboten.
Wir beraten Sie gerne im Detail und zeigen Ihnen die für Sie geeigneten Förderprogramme auf.
Die durch die BAFA geförderte Energieberatung für Wohngebäude (EBW) gliedert sich in einen ersten Termin, in dem alle notwendigen Daten für den Beratungsbericht/individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erfasst und aktuelle Pläne des Gebäudes übergeben werden können.
Nach der Erfassung des Ist-Zustandes, der Ermittlung von Sanierungsvarianten und der Ausfertigung des Beratungsbericht/individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) wird ein zweiter Termin durchgeführt. Nun werden die verschiedenen Möglichkeiten der energetischen Sanierung, deren Umsetzung und die sich hieraus ergebenen Kosten besprochen. Nach Abschluss der Beratung erhält der Auftraggeber ein Exemplar des Berichts ausgehändigt.
Können für die Erfassung des Ist-Zustandes keine aktuellen Pläne vorgelegt werden, ist das notwendige Aufmaß des Gebäudes gesondert zu vergüten. Hierfür sind für ein Einfamilienhaus meistens zwei Honorarstunden ausreichend.
Nach Abschluss des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhalten Sie bei geförderten Sanierungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auf Ihren gewählten Zuschuss einen zusätzlichen Bonus von 5 %.
Das Programm fördert die energetische Beratung von Wohngebäuden in Berlin. Es kann eine Beratung von 3 Einzelmaßnahmen oder zum KFW Effizienzhaus durchgeführt werden. Nach der Erfassung des Ist-Zustandes, der Ermittlung von Sanierungsvarianten wird ein Energiegutachten erstellt, welches Sie über die Ergebnisse informiert. Wünschen Sie die Berechnung zum Effizienzhaus (I.d.R. als individueller Sanierungsfahrplan), kann diese Förderung mit der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (BAFA) kombiniert werden.
Die Zuschusshöhe ist abhängig der Wohneinheiten und beträgt zwischen 500 - 2.000 EUR. Der Zuschuss wird in 2 Teilen zu je 50% ausgezahlt, wobei Sie den ersten Teilbetrag nach Zahlung des Energieberaters und den 2. Teilbetrag nach Umsetzung einer Maßnahme erhalten.
Nehmen Sie die Förderungen durch die ENEO und die BAFA in Anspruch, entspricht ihr Eigenanteil mind. 10 % der Honorarsumme.
Die KFW fördert in diesem Programm das KFW-Effizienzhaus 55, 40 und 40 Plus. Der Jahres-Primärenergiebedarf eines Gebäudes darf höchstens 55 % bzw. 40 % der gemäß § 15, GEG zulässigen Höchstwerte nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der spezifischen Transmissionswärmeverlust 70 % bzw. 55 % des Referenzgebäudes nicht überschreiten. Für das KFW-Effizienzhaus 40 Plus sind zusätzliche Anforderungen (Plus-Paket) einzuhalten.
Gefördert werden die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von Gebäuden sowie die Erweiterung bestehender Gebäude. Auch die Umwidmung von Nichtwohngebäuden in Wohngebäude wird gefördert.
Finanziert werden bis zu 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit. Es ist eine qualifizierte Baubegleitung verpflichtend. Der Antrag ist vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen. Ab dem 01.07.2021 stellen Sie einen Antrag auf die neuen Förderkredite und Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude.
In den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren – Programm 151/152 bzw. 430 können Energiesparmaßnahmen über ein zinsvergünstigtes Darlehen oder einen Zuschuss (nur Effizienzhäuser) gefördert werden. Ein Zuschuss (10.000 – 48.000 EUR) wird jedoch nur für Ein- oder Zweifamilienhäuser sowie privat genutzte Eigentumswohnungen gewährt.
In der Kreditvariante erhalten Sie einen zusätzlichen Tilgungszuschuss (20 – 40 %) auf das Darlehen, abhängig vom erreichten energetischen Niveau. Die maximal förderfähigen Investitionskosten liegen für ein Effizienzhaus bei 120.000 €, bei Einzelmaßnahmen (nur Darlehen) bei 50.000 EUR je Wohneinheit. Das Programm kann auch mehrmals in Anspruch genommen werden.
Der objektbezogene Förderhöchstbetrag darf jedoch insgesamt nicht überschritten werden. Weiterhin ist die Förderung der energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden möglich. Hier erhalten Sie einen zusätzlichen Tilgungszuschuss (17,5 – 27,5 %) wobei Höchstbeträge von 200 - 275 EUR/m² zu berücksichtigen sind. Sie können maximal 120.000 Euro (Effizienzhaus) oder 50.000 EUR (Einzelmaßnahmen) pro Wohneinheit fördern lassen. Es ist eine qualifizierte Baubegleitung verpflichtend. Der Antrag ist vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen. Ab dem 01.07.2021 stellen Sie einen Antrag auf die neuen Förderkredite und Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Wenn Sie Einzelmaßnahmen an Ihrem Gebäude planen, Ihre bestehende Heizung austauschen, Ihre bestehende Heizung erweitern möchten um erneuerbare Energien zu nutzen oder die Optimierung Ihrer bestehenden Heizung ((effiziente Pumpen, hydraulischer Abgleich) planen, stehen Ihnen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vielfältige Zuschüsse (20 – 45 %) der BAFA zur Verfügung. Die Förderungen sind auf 60.000 EUR je Wohneinheit und Jahr begrenzt.
Um die Förderung zu erhalten, sind die „technischen Mindestanforderungen zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ zu beachten. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen inkl. der Einbindung eines Sachverständigen beträgt 2.000 EUR brutto, hiervon abweichend bei der Heizungsoptimierung 300,00 EUR brutto. Es ist eine qualifizierte Baubegleitung, mit Ausnahme bei der Heizungssanierung, verpflichtend. Der Antrag ist vor Beauftragung des Fachunternehmers zu stellen.
Liegt Ihnen ein individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) vor, erhalten auf Ihren gewählten Zuschuss einen zusätzlichen Bonus von 5 %.
Im Rahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK) 2030 wurde durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine Förderrichtlinie zum Berliner Heizungsaustauschprogramm veröffentlicht. Es werden regenerative Heizungssysteme (z. B. Wärmepumpen) oder Gas-Hybridheizungen (z. B. Gas-Brennwertheizung mit solarer Unterstützung) mit Zuschüssen von 1.000 EUR - 3.500 EUR gefördert. Beachten Sie bitte, dass der Austausch eines Gaskessels ohne Brennwerttechnik durch einen Gaskessel mit Brennwerttechnik nur gefördert werden kann, wenn gleichzeitig eine Wärmepumpe oder Solarkollektoranlage zur Warmwasserbereitung und Raumheizung oder zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung anteilig eingebunden wird. Dieses Programm kann mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) kombiniert werden. Eine Bauleitung ist nicht verpflichtend. Der Antrag ist vor Beauftragung des Fachunternehmers zu stellen.
Um eine Förderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) der Bafa für Maßnahmen an der Gebäudehülle (außer Heizung) in Anspruch zu nehmen, ist die Einbindung eines Sachverständigen aus der Energie-Effizienz-Expertenliste notwendig. Hierfür erhalten Sie einen Zuschuss von 50 % auf die Honorarkosten. Die förderfähigen Honorarkosten betragen max. 5.000 EUR bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bei Mehrfamilienhäusern 2.000 EUR je Wohneinheit bzw. nicht mehr als 20.000 EUR je Zuwendungsbescheid.
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